
Wer von seinem Arzt oder seiner Ärztin eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie erhält, stellt sich oft die Frage: Was bedeutet das konkret für mich? Was sind die nächsten Schritte? Und welche Leistungen umfasst die ergotherapeutische Behandlung eigentlich?
Was ist eine Heilmittelverordnung?
Die Heilmittelverordnung (Formular Muster 13) ist das offizielle Rezept für eine ergotherapeutische Behandlung. Sie wird von Hausärzten, Kinderärzten, Fachärztinnen oder Psychotherapeutinnen ausgestellt, wenn eine medizinisch begründete Notwendigkeit für Ergotherapie besteht – zum Beispiel bei neurologischen, psychiatrischen, orthopädischen oder pädiatrischen Diagnosen.
Wie geht es nach dem Erhalt der Verordnung weiter?
Sobald Sie eine Heilmittelverordnung erhalten haben, können Sie Kontakt zu einer ergotherapeutischen Praxis aufnehmen. Aufgrund der teils längeren Wartezeiten in den Praxen ist es sinnvoll, frühzeitig nach einem Termin zu suchen – idealerweise in Absprache mit Ihrer Arztpraxis, um den Beginn der Behandlung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu ermöglichen.
Die Verordnung enthält in der Regel sechs Einheiten à 30, 45 oder 60 Minuten, je nach medizinischer Notwendigkeit. Die genaue Therapieform – etwa motorisch-funktionelle Behandlung, psychisch-funktionelle Behandlung oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung – richtet sich nach dem jeweiligen Störungsbild.
Was bedeutet das für Sie als Patient*in?
Mit einer Heilmittelverordnung haben Sie Anspruch auf eine individuelle, zielgerichtete Behandlung durch staatlich anerkannte Ergotherapeut*innen. Diese entwickeln auf Basis Ihrer persönlichen Bedürfnisse und der ärztlichen Diagnose einen therapeutischen Plan. Ziel ist es, Ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, Ihre Selbstständigkeit und Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Häufige Fragen zur Heilmittelverordnung Ergotherapie
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Gibt es Zuzahlungen? In der Regel zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung (10 % der Behandlungskosten + 10 € je Verordnung), sofern keine Befreiung vorliegt.
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Wie lange ist die Verordnung gültig? Der erste Behandlungstermin sollte innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum erfolgen.
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Was ist eine Blankoverordnung? Ärzt*innen haben bei bestimmten Diagnosen die Möglichkeit, die Therapieform, Frequenz und Dauer der Behandlung der Praxis zu überlassen (Blankoverordnung), um eine noch individuellere Therapie zu ermöglichen.