Bis heute ist Neurofeedback kein eigenständiges Heilmittel in der Heilmittel-Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen und wird damit nicht von den Kassen bezahlt. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben jedoch im Frühjahr 2012 eine Stellungnahme verfasst, die es Ärzten erlaubt, bei Verordnung ergotherapeutischer Maßnahmen bei ADHS gezielt Neurofeedback in der Ergotherapie einzusetzen. Dies kann im Rahmen einer sensomotorisch-perzeptiven bzw. einer psychisch-funktionellen Behandlung geschehen. Der Arzt muss dann auf dem Rezept eines dieser Hilfsmittel aufführen. In diesem Fall erstatten die Krankenkassen die Kosten abzüglich der üblichen Selbstbeteilung.
Bei Behandlung durch einen Psychotherapeuten oder Psychiater besteht nach wie vor nur die Möglichkeit, bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Einzelantrag auf Kostenübernahme zu stellen.
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