Immer wieder erfahren Menschen Lebenskrisen. Oft werden diese Erfahrungen mit Hilfe von Familie oder Freunden verarbeitet. Die Menschen wachsen an ihnen und entwickeln sich weiter.
Einige dieser Lebensthemen sind aber so geartet, dass eine andere Form der Unterstützung benötigt wird.
In solchen Fällen bieten wir Ihnen eine professionelle Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz. Unser Methodenkoffer umfasst diverses Handwerkszeug zur Arbeit mit Themen im familiären oder Arbeitsumfeld.
In unserem Institut bieten wir Ihnen:
- Systemische Gesprächstherapie
- Systemische Aufstellungsarbeit, Familien- und Organisationsrekonstruktion
- Traumatherapie
- Biofeedback und Neurofeedback Therapie
- Boxtherapie
- Steel Mace Bewegungstherapie
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meiner Erfahrung nur selten möglich.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Dieses erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen, gehören die u.a. Zusatzversicherungen der:
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.
Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privater oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren:
- Verhaltenstherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie.
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen!
Kosten im Rahmen des Leistungsangebotes für Selbstzahler:
Einzeltherapie a 60 Minuten | 96,50€ |
Kostenpflichtige Telefonberatung a 30 Minuten | 57,90€ |
Bio- und Neurofeedback á 60 Min. | 96,50€ |
HRV Analyse inkl. Beratung á 30 Min. | 139,00€ |
Psychologisches Assessment inkl. Beratung á 30 Min | 135,00€ |
SwiftQ Assessment inkl. Beratung á 30 Min. | 139,00€ |
Sound of Soul á 60 Min. | 96,50€ |
Bericht | 22,50€ |
Terminabsagen:
Terminabsagen werden nur bis 24 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins berücksichtigt, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig. Von der Vergütung sehe ich in Ausnahmen ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit einem anderen Patienten zu Verfügung stellen können.