Psychotherapie

Klangschale

Selbst in den schwierigsten Lebenssituationen kann Wachstum und Weiterentwicklung stattfinden. Viele Menschen bewältigen Lebenskrisen mithilfe von Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld, sei es von Familie oder Freunden. Doch es gibt Lebensherausforderungen, die so komplex sind, dass eine professionelle Begleitung notwendig wird.

In solchen Situationen stehe ich Ihnen als erfahrener Therapeut zur Seite, agierend im Rahmen des Heilpraktikergesetzes. Mit einem breiten Methodenspektrum helfe ich Ihnen, verschiedene Lebensbereiche, sei es im familiären oder beruflichen Kontext, zu bewältigen.

Mein Angebot umfasst:

  • Systemische Gesprächstherapie, um Ihre persönlichen Herausforderungen zu ergründen und konstruktive Lösungen zu finden.
  • Systemische Aufstellungsarbeit, die es Ihnen ermöglicht, familiäre und berufliche Verflechtungen besser zu verstehen und zu optimieren.
  • Traumatherapie zur Bewältigung von traumatischen Erlebnissen und zur Wiederherstellung seelischen Gleichgewichts.
  • Biofeedback und Neurofeedback Therapie, die Ihnen hilft, Stress und Anspannung zu reduzieren sowie Ihr emotionales Wohlbefinden zu steigern.
  • Boxtherapie zur gezielten Bewältigung starker psychischer Belastungen und zur Verbesserung des Selbstbewusstseins.
  • Steel Mace Bewegungstherapie, eine einzigartige Methode, um Körper und Geist in Einklang zu bringen und die Selbstwahrnehmung zu stärken.

In meiner Praxis bin ich für Sie da, um Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen dabei zu helfen, die für Sie richtigen Lösungen und Strategien zu finden. Ich glaube daran, dass, auch in den herausforderndsten Zeiten, Wachstum und positive Veränderungen möglich sind.

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch die Möglichkeit bestehen, die Kosten für Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Ich empfehle Ihnen, sich hierzu im Vorfeld bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu informieren.

Insbesondere für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, eine zusätzliche Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, um die Kostenübernahme für heilpraktische Behandlungen sicherzustellen. In unseren Erfahrungen sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen äußerst selten der Fall.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Behandlungskosten erstattet werden können. Dies kann zutreffen, wenn eine dringende und unverzügliche psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, jedoch die Wartezeiten bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall unangemessen lang sind. Diese Situation sollte in jedem Fall mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besprochen werden. Dies erfordert normalerweise ein entschlossenes und beharrliches Vorgehen gegenüber der Krankenkasse.

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen sind oft zu relativ niedrigen monatlichen Prämien verfügbar. Beim Abschluss sollten Sie darauf achten, welche Leistungen abgedeckt sind und ob die Versicherung sofort wirksam wird oder eine Wartezeit (in der Regel sechs Monate) überbrückt werden muss, bevor die Deckung in Kraft tritt. Außerdem sollten Sie überprüfen, ob die Versicherung die gesamten Kosten übernimmt. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Selbstbeteiligung zu akzeptieren, um die Versicherungsprämien signifikant zu reduzieren.

 Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen  nach meiner Erfahrung nur selten möglich.

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Dieses erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.

Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.

Private Krankenversicherungen (PKV)

Private Krankenversicherungen sowie einige Ersatzkassen können unter Umständen die psychotherapeutischen Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient in seinem Versicherungsvertrag die Deckung der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie eingeschlossen hat.

Zu den Versicherungsgesellschaften, die die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie tragen, gehören unter anderem die Zusatzversicherungen der folgenden Anbieter:

  • Allianz
  • AOK
  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka
  • R+V Versicherungen

Es ist empfehlenswert, bei Ihrer Krankenkasse anzufragen, ob die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie abgedeckt sind. Ich verfüge über die erforderliche „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.

Unter bestimmten Ausnahmefällen kann die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung nach Rücksprache und Prüfung die Behandlungskosten übernehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt, wie zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für psychotherapeutische Verfahren wie:

  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • analytische Psychotherapie

Es ist ratsam, sich rechtzeitig und vor Beginn der Therapie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren. Bitten Sie um eine schriftliche Leistungszusage, in der der Umfang der Leistungen (maximale Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr) aufgeführt ist, und erfragen Sie die von der Krankenkasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Auch wenn es dringend erscheint, mit der Therapie zu beginnen, warten Sie auf die schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen.

Kosten im Rahmen des Leistungsangebotes für Selbstzahler:

Einzeltherapie a 60 Minuten 96,50€
Kostenpflichtige Telefonberatung  a 30 Minuten 57,90€
Bio- und Neurofeedback á 60 Min. 96,50€
HRV Analyse inkl. Beratung á 30 Min. 139,00€
Psychologisches Assessment inkl. Beratung á 30 Min 135,00€
SwiftQ Assessment inkl. Beratung á 30 Min. 139,00€
Sound of Soul á 60 Min.  96,50€
Bericht 22,50€

 

Terminabsagen:

Terminabsagen werden nur bis 24 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins berücksichtigt, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig. Von der Vergütung sehe ich in Ausnahmen ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit einem anderen Patienten zu Verfügung stellen können.