Logopäden und Logopädinnen sind darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Sie diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und beraten Patienten und ihre Angehörigen. Im Vorfeld von Erkrankungen können logopädische Beratung und Präventionsangebote dazu beitragen, Kommunikationsstörungen vorzubeugen. Auch während einer Erkrankung können Logopäden helfen, mögliche Folgen für die Sprache, das Sprechen oder die Stimme abzuwenden beziehungsweise abzumildern.
Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohren -Arzt, einen Phoniater, einen Neurologen, einen Internisten, einen Zahnarzt, einen Kieferorthopäden oder einen Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Verordnung für Logopädie ausstellen kann.
Kosten
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke). Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für die Privatversicherten gibt es zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.